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Direkte Zugänglichkeit, was bedeutet das für den Beruf des Physiotherapeuten? Rob Ummels, Dozent in der Präha-Physiotherapieausbildung mit der Möglichkeit zum Bachelor of Physiotherapy, NL (Hogeschool Zuyd, Heerlen), in "pt Zeitschrift für Physiotherapeuten" Ausgabe 10/2006
Einleitung In Ländern wie Australien und Neuseeland ist der Physiotherapeut für Patienten schon lange direkt zugänglich. Seit dem 1. Januar 2006 ist es in den Niederlanden auch möglich, dass ein Patient den Physiotherapeuten ohne Überweisung durch einen Mediziner konsultieren kann. Diese Entwicklung des Berufs in den Niederlanden ist neu und in Deutschland bisher nahezu unbekannt. In diesem Artikel werden die folgenden Fragen beantwortet:
Schulung für die Direkte Zugänglichkeit Die Physiotherapeuten, die in den Niederlanden im Qualitätsregister stehen und das auch weiterhin wollen, müssen vor dem 1. Januar 2006 den Kurs "Direkter Zugang zur Physiotherapie" (DZPh) belegt haben. Daneben haben die Ausbildungseinrichtungen für Physiotherapie die Pflicht, alle Studenten, die nach dem 1. Januar 2005 das Studium abschließen, DZPh-geprüft zu entlassen. Die Hogeschool Zuyd in Heerlen, Fakultät Gesundheit und Technik, Ausbildungsgang Physiotherapie, arbeitet intensiv mit einigen Ausbildungseinrichtungen in Deutschland zusammen: Präha Bildungszentrum Kerpen, SWS-Schule Schwerin, Reha Rhein-Wied Neuwied und BWM-Bildungszentrum Leipzig. Die Studenten, die ihr Staatsexamen an diesen Schulen vollendet haben, können bei der Hogeschool Zuyd ihr Bachelordiplom erreichen. Mit diesem Bachelordiplom erfüllen diese Absolventen die Anforderungen, wenn sie als direkt zugänglicher Physiotherapeut in den Niederlanden arbeiten wollen.
Was ist DZPh? Durch die wissenschaftlichen Entwicklungen, die fortschreitende Professionalisierung und die angewandte Qualitätspolitik ist der Physiotherapeut innerhalb des Gesundheitswesens zu einem maßgeblichen, herausragenden Sachverständigen auf dem Gebiet von Beschwerden geworden, die mit der Bewegungsfunktionalität zu tun haben. Auf dem Gebiet der Bewegungsfunktionalität übersteigt das Fachwissen des Physiotherapeuten oft das des Hausarztes. Dadurch ist der Zugang des Patienten zum Physiotherapeuten auf der Basis einer Überweisung nicht mehr zeitgemäß.
Physiotherapeutisch-methodisches Handeln Im Berufsprofil der Physiotherapie in den Niederlanden steht, dass die physiotherapeutischen Aktivitäten strukturiert stattfinden müssen: nach den Prinzipien (8 Phasen) des methodischen Handelns (Abb. 1).
Das methodische Handeln ist eine konsequente und durchdachte Art zu handeln, um ein bestimmtes Ziel zu erreichen. Es beinhaltet folgende Elemente:
Diese Elemente sind charakteristische Merkmale des methodischen Handelns. Es handelt sich um methodisches Handeln, wenn alle vier Elemente im Handlungsprozess vorhanden und erkennbar sind.
Jeder Physiotherapeut, der einen Patienten untersucht und/oder behandelt, durchläuft diese Phasen des physiotherapeutisch-methodischen Handelns. Ein Patient, der auf Überweisung eines Arztes zum Physiotherapeuten kommt, durchläuft den bekannten Betreuungs- und Behandlungsprozess [1]; die acht Schritte des methodisch-physiotherapeutischen Handelns (Abb. 1). Falls ein Patient die direkte Zugänglichkeit nutzt (also ohne Überweisung durch einen Arzt kommt), muss ein Screening stattfinden. Während dieses Screenings wird bestimmt, ob es eine Indikation für eine weitere physiotherapeutische Untersuchung gibt. Falls das der Fall ist, geht der Betreuungs- und Behandlungsprozess bei Schritt 2 weiter (Abb. 2) [3, 4, 5, 6, 7].
Der Screeningprozess Screenen ist etwas anderes als Diagnostizieren. Der Unterschied ist essentiell für das richtige Verständnis des Screeningprozesses im Rahmen der DZPh (im Niederländischen DTF).
Der Screeningprozess im Rahmen der direkten Zugänglichkeit der Physiotherapie wird umschrieben als:
Es kann einen Unterschied darin geben, was für den individuellen Physiotherapeuten ein erkennbares Muster ist. Das ist unter anderem von Erfahrung und zusätzlicher Schulung abhängig. Wie aus dem oben Genannten ersichtlich ist, soll bei einem Screening keine Diagnose gestellt werden. Jedem Patienten muss geraten werden, Kontakt mit seinem Hausarzt für eine weitere Untersuchung, Diagnose und/oder Behandlung aufzunehmen, wenn bei ihm das Gesamtbild der Symptome ein unbekanntes Muster für den Physiotherapeuten bildet, oder wenn rote Indikatoren (das sind Symptome oder Zeichen bei einem Patienten, die als "Warnsignale" aufzufassen sind oder Risiko-Indikatoren für eine mehr oder weniger ernsthafte zugrunde liegende Störungen [2]) vorliegen.
Dieser Screeningprozess ist eine spezielle Ergänzung von Schritt 1 des methodisch-physiotherapeutischen Handelns (s. Abb. 2). Wichtig ist, dass der Physiotherapeut während des gesamten Behandlungsprozesses screenen muss, auch wenn die überweisende Stelle eine Diagnose gestellt hat. Das Beschwerdenmuster kann sich während der physiotherapeutischen Behandlungen schließlich anders entwickeln als erwartet.
DZPh macht dem Physiotherapeuten seine screenende Rolle bewusster; er geht folgendermaßen vor: Schritt 1a: Anmeldung Schritt 1b: Inventarisierung der Bitte um Hilfe Schritt 1c: Screening "in Ordnung/ nicht in Ordnung"
Schritt 1d: Informieren & Beraten Die Befunde aus Schritt 1c führen zu der Schlussfolgerung "in Ordnung" oder "nicht in Ordnung" aus der Perspektive des Physiotherapeuten. Bei der Schlussfolgerung "in Ordnung" (Situation I) wägt der Physiotherapeut ab, ob eine weitere physiotherapeutische Diagnostik sinnvoll und notwendig ist. Wenn ja, folgt Schritt 2 des Betreuungs- und Behandlungsprozesses bei DZPh. Wenn der Physiotherapeut zu der Schlussfolgerung "nicht in Ordnung" (Situation II-V) kommt, informiert er den Patienten darüber und rät ihm, Kontakt mit dem Hausarzt aufzunehmen. "Informieren" bedeutet hier: Er teilt dem Patienten mit, dass ein oder mehrere Symptome hinsichtlich Art oder Verlauf von ihm nicht als Bestandteil eines bekannten Musters erkannt werden.
Die Vorteile von DZPh Die Einführung von Direkter Zugänglichkeit bietet nicht nur für den Physiotherapeuten Chancen, sondern auch Patienten und Krankenversicherer werden von dieser Entwicklung profitieren. Chancen für die Patienten sind u. a. adäquatere und effektivere Versorgung; für Krankenversicherer bringt es eine Kosteneinsparung. Die Vorteile für den Physiotherapeuten sind Förderung und Anerkennung der Professionalität des Berufs, besserer und schnellerer Zustrom von Patienten und mehr Befriedigung in der Arbeit. Mit der Einführung von DZPh in den Niederlanden werden die Anstrengungen der Berufsgruppe Physiotherapie anerkannt: Qualitätspolitik, wissenschaftlichen Entwicklungen und fortschreitende Professionalisierung des Physiotherapeuten im Gesundheitswesen. In Deutschland gibt es den direkten Zugang zum Physiotherapeuten bis heute nicht. Physiotherapeuten, die ihre Ausbildung in den Niederlanden genossen haben und in Deutschland arbeiten, werden ihre Kenntnisse und Fertigkeiten einsetzen, um in Deutschland eine Anerkennung des Physiotherapie-Berufs zu erreichen, wie das schon in Australien, Neuseeland und den Niederlanden der Fall ist.
Literatur:
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