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Petra Witt, Vorsitzende des Verbandes Deutscher Privatschulen NRW e.V., zeigt sich enttäuscht vom Gesetzentwurf zur Gemeinschaftsschule in das Schulgesetz NRW der rot-grünen Landesregierung, der noch vor der Sommerpause in den Landtag eingebracht wurde. "Freie Schulen wurden bereits beim Schulversuch zur Gemeinschaftsschule nicht berücksichtigt. Beim jetzt vorliegenden Gesetzentwurf soll dieser de facto-Ausschluss gesetzlich manifestiert werden." Zum Hintergrund: Im Gesetzentwurf der Landesregierung ist vorgesehen, dass Gemeinschaftsschulen nur mindestens dreizügig - mit mindestens 69 Schülern pro Jahrgang - genehmigt werden. Die meisten Schulen in freier Trägerschaft wollen diese Größen nicht. Sie haben sich bewusst entschieden, maximal zweizügig zu unterrichten, um ihren Schülerinnen und Schülern eine intensive individuelle Betreuung zu gewährleisten. Besonders bedauerlich ist aus der Sicht von Witt, dass die rot-grüne Landesregierung damit ihre eigenen Maßgaben doppelt unterläuft. "Zum einen wird der Gesetzentwurf mit einer wohnortnahen Schulversorgung bei sinkenden Schülerzahlen begründet. Eine Dreizügigkeit wird in kleinen Gemeinden häufig auch nicht bei Zusammenlegung der Schulformen erreicht. So wird das eigentliche Ziel, Standorte zu sichern, im Gegenteil zum Todesstoß für kleinere Gemeinden. Auf der anderen Seite betont bereits der Koalitionsvertrag von SPD und Grünen die Bedeutung von freien Schulen als Teil des öffentlich verantworteten Schulwesens und fordert von ihnen, ihren Beitrag zu Chancengleichheit, sozialer Gerechtigkeit und Inklusion zu leisten. Diesem Auftrag können die Schulen in freier Trägerschaft nicht nachkommen, wenn die Hürden von der Landesregierung willkürlich hochgesetzt werden." Schon beim Schulversuch zur Einführung der Gemeinschaftsschule wurden Anfragen freier Träger mit der Begründung abgelehnt, dass sie die geforderte Mindestschülerzahl nicht erreichen. "Aus unserer Sicht gibt es keine organisatorische Begründung für diese Festlegung. Deswegen fordern wir die Landesregierung auf, von der Dreizügigkeit als Genehmigungsvoraussetzung abzurücken", so Witt. Der VDP Verband Deutscher Privatschulen NRW e.V. vertritt freie nordrhein-westfälische Bildungseinrichtungen im allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulbereich sowie in der Erwachsenenbildung und im tertiären Bereich (Hoch- und Fachhochschulen). Der 1901 gegründete Bundesverband und der Landesverband binden ihre Mitglieder weder weltanschaulich noch konfessionell oder parteilich. Zusammen mit den beiden konfessionellen Privatschulverbänden, der Landesarbeitsgemeinschaft der freien Waldorfschulen NRW bildet der VDP NRW e.V. die Arbeitsgemeinschaft Freier Schulen auf Landesebene.
Verantwortlich für den Inhalt: Eva Lingen, MLE Geschäftsführerin - VDP Verband Deutscher Privatschulen Nordrhein-Westfalen e.V. (www.vdpnrw.de)
Die Präha Gruppe ist Mitglied im VDP Verband Deutscher Privatschulen NRW e.V. und im Verband Deutscher Privatschulverbände (VDP).
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