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VDP-Workshop "Ersatzschulfinanzierung NRW" Unter der Leitung von Petra Witt, Geschäftsführerin der Präha Gruppe und Vorsitzende des VDP Privatschulverbandes NRW 13. November 2007
Zum 01.01.2006 wurde das neue Ersatzschulfinanzierungsgesetz rechtsgültig. Dieses Gesetz regelt die Finanzierung von privaten Schulen im Ersatzschulstatus (= Ersatz für staatliche Schule). Welche Auswirkungen es hat, war Thema des Workshops. Bis 2005 gab es in NRW das so genannte Defizitdeckungsverfahren, wobei z. B. typische Nebenkosten wie Wasser, Heizung, Strom nach tatsächlichem Verbrauch vom Staat erstattet wurden. Ab 2006 gilt dies nur für die genehmigten Lehrergehälter. Andere Kosten, sofern sie als anerkennungsfähige Kosten bezuschussbar sind, werden nunmehr durch Pauschalen abgedeckt. Dies soll zur Verwaltungsvereinfachung und damit Kostenersparnis für beide Seiten bei mehr Sicherheit der Höhe des Zuschusses führen. Wie sieht nun nach 2 Jahren die Praxis aus? Der heutige Workshop soll dazu dienen die Entstehung des neuen Gesetzes unter der Begleitung der VDP, bzw. der Arbeitsgemeinschaft freier Schulen, NRW dazustellen und mit Schulvertretern die ersten Erfahrungen mit der Umsetzung in die Praxis zu diskutieren, bzw. auszutauschen.
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